<< Neues Textfeld
Für eine aussagekräftige Hörprobe kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular!
Da mich immer wieder Anfragen über Demo-Titel erreichen, hier einige Erklärungen warum DEMOSONGS auf einer Homepage ganz schön teuer werden können.
Leider müssen Bands und Interpreten Gema-Gebühren bezahlen, wenn sie auch nur kurze Hörproben auf ihrer Homepage anbieten.
Hier eine Information der Gema dazu:
Zusammenfassung:
Für Entertainer/Alleinunterhalter oder Tanz- und Stimmungsband gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, ihre Musiknutzung auf deren Websites zu lizenzieren:
1. Wenn die zu nutzenden Werke von den Bandmitgliederkomponiert wurden und diese bei der GEMA Mitglied sind, können die Titel befristet bis zum 31.12.2007 kostenlos zum Anhören (Streaming) auf der Homepage bereitgestellt werden. Ein Download darf nicht möglich sein, die Seite muß beider Gema offiziell angemeldet werden. Es gelten noch weitere Bestimmungen dazu.
2. Wenn die Band Werke Dritter interpretiert (Stichwort: Coversongs) und auf deren Website stellen möchte, beträgt dieVergütung EUR 100,00 pro Jahr für bis zu 5 ganzen Werken (max. Spieldauer 5Min.) bzw. 10 Werkteilen (max. Spieldauer 1 Min. 45 Sek.) gemäß der Vergütungsregelung für Websites von Interpreten. Für weitere 5 ganze Werke bzw.10 Werkteile fallen zusätzlich EUR 100,00 an usw.
Vergütungsregelung zur Lizenzierung von Musiknutzung auf Websites von Interpreten:
Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoires bzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl.7 % MwSt. - wie folgt:
Für die Vergütung von EUR 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von
maximal 5 Minuten je Werk für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen. Sollten Sie
Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min je Werkteil nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.
Bei einer Einstellung von bis zu 10 Musikwerken mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk bzw. 20 Werkteile
mit einerSpieldauer von bis zu 1.45 min je Werkteil beträgt die Vergütung EUR 200,00.
Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2006 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%.
Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä.
erwirtschaftet werden.
Diese Vergütung umfasst ausdrücklich nicht das Herunterladen der Werke durch den Endnutzer auf seine
Festplatte. Wenn Sie Ihre Werke zum kostenlosen Download anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten,dass dadurch die Musikwerke und Ihre Aufnahmen nicht gegen Missbrauch geschützt sind. Dies kann
nur durch technische Mittel sichergestellt werden, die i.d.R.bei gewerblichen Angeboten Anwendung finden.
Wenn Sie dennoch Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden
ebenfalls andere Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über Ihre Website)
befinden.
Anmerkung von mir:
Ich finde es schade, daß die Gema für Präsentationszwecke, also Werbung, von Amateur- und auch Profi-Interpreten und
-Bands abkassiert.
Die Gema erhält ja Gebühren von den Veranstaltern für jede Aufführung.
Die jetzt kostenlose Präsentation selbstgeschriebener Titel ist zwar lobenswert, ein Entertainer/Alleinunterhalter oder Tanz- und Stimmungsband spielt aber hauptsächlich bekannte Coversongs.
Ich bin jedoch nicht bereit, für die Hörproben zu zahlen, da ich diese Gebühren auf Sie, die Auftraggeber, umrechnen müßte.
Für eine aussagekräftige Hörprobe kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular!